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Nikola Stadelmann
Theater . Textbüro . Beratung



 

 

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen 


§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

1. Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Psychologischen Beraterin und der Klientin/dem Klienten als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Klientin/der Klient das generelle Angebot der Psychologischen Beraterin, die Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an sie zum Zwecke der Beratung und Unterstützung, auch inklusive Kommunikationstraining und Entspannungsverfahren, wendet.

3. Die psychologische Beraterin ist berechtigt, eine Zusammenarbeit ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Sowohl die Psychologische Beraterin als auch die Klientin/der Klient können einen bestehenden Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Psychologischen Beraterin für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, auch inklusive Kommunikations- und Entspannungstraining, erhalten.

§ 2 Inhalt des Beratungsvertrages

1. Die Psychologische Beraterin erbringt ihre Dienste gegenüber der Klientin/dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung und Unterstützung der Klientin/des Klienten anwendet.

2. Die Psychologische Beraterin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen der Klientin/des Klienten entsprechen, sofern diese/r hierüber keine Entscheidung trifft. Es werden von der Psychologischen Beraterin auch Methoden angewendet, die nicht uneingeschränkt anerkannt und nicht wissenschaftlich bewiesen sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg der Klientin/des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Wenn die Klientin/der Klient die Anwendung derartiger Methoden oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten oder behandelt werden will, hat sie/er das der Psychologischen Beraterin gegenüber zu erklären. 

3. Die  Beratung durch die Psychologische Beraterin ersetzt keine ärztliche und/oder psychotherapeutische Untersuchung/Behandlung. Die Klientin/der Klient ist aufgefordert, sich bei Beschwerden mit Krankheitswert in ärztliche und/oder psychotherapeutische Behandlung zu begeben. Die Psychologische Beraterin darf keine Krankschreibungen vornehmen und sie darf auch keine Medikamente verordnen. 

§ 3 Mitwirkung des Klienten

Zu einer aktiven Mitwirkung ist die Klientin/der Klient nicht verpflichtet. Eine Beratung ist jedoch in den meisten Fällen nur bei aktiver Mitwirkung der Klientin/des Klienten sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung – z. B. Auskunft über beratungsrelevante ärztliche oder psychologische Befunde sowie Medikationen, ggf. Entbindung von der Schweigepflicht, wenn kollegialer Austausch für die Beratung wichtig ist und/oder um Super- und Intervision (anonymisiert) zu ermöglichen – wie auch für die aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne der Klientin/des Klienten bestimmend sein. Die Psychologische Beraterin ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn die Klientin/der Klient die Beratungsinhalte verneint.

§ 4 Honorare

1. Die Psychologische Beraterin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Dieser richtet sich, sofern nichts Anderes vereinbart wurde, nach den Sätzen der Preisliste der Psychologischen Beraterin, einzusehen unter Honorar.

2. Die Honorare sind nach jeder Beratung von der Klientin/ dem Klienten bar gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen, sofern vorab nichts Anderes vereinbart wurde. Auf Wunsch erhält die Klientin/der Klient eine Rechnung. 

3. Die Klientin/der Klient ist darüber informiert, dass die Psychologische Beraterin keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von der Klientin/dem Klienten selbst zu bezahlen.

4. Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Terminen verpflichtet sich die Klientin/der Klient unwiderruflich und unabhängig vom Grund der Absage zur Zahlung eines Ausfallbetrags in Höhe von 50% des Honorars. Der Ausfallbetrag ist sofort, ohne Frist zahlbar. 
Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn die Klientin/der Klient mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart.

5. Termine, die von Seiten der Psychologischen Beraterin abgesagt werden müssen, werden der Klientin/dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Die Klientin/der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Psychologische Beraterin. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen.


§ 5 Vertraulichkeit der Behandlung

1. Die Psychologische Beraterin behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen, der Entspannungsverfahren und eventueller Präventionsmaßnahmen sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen der Klientin/des Klienten Auskünfte nur mit deren/dessen ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

2. Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn die Psychologische Beraterin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Unterstützung und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

3. Die Psychologische Beraterin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Sofern die Klientin/der Klient eine Beratungsakte verlangt, erstellt die Psychologische Beraterin diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Handakte.

§ 6 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.